Arbeit

Die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Gut Lanken bietet ein breites Spektrum unterschiedlichsten Arbeits- und Werkstattbereiche, mit differenzierten Anforderungsprofilen. Wir sind eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen. Bei uns findet man einen Werkstattarbeitsplatz oder einen Berufsbildungsplatz. Alle Beschäftigten erhalten Werkstattverträge im Rahmen einer anerkannten Werkstatt für Behinderte. Sie beziehen einen Monatslohn und sind umfassend sozialversichert.
Es besteht die Möglichkeit, den Berufsbildungsbereich zu absolvieren und / oder in einem der Werkstattbereiche zu arbeiten. Im Einzelfall wird auch die Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder die Möglichkeit einer Berufsausbildung angestrebt.
Bei der Wahl des Arbeitsplatzes werden die Wünsche und Vorstellungen der behinderten Menschen in höchstmöglichem Maße berücksichtigt. Ein mit den pädagogischen Betreuern (möglicherweise auch Eltern) und dem behinderten jungen Menschen gemeinsam erstelltes Persönlichkeitsprofil , stellt die Neigungen, Fähigkeiten aber auch die Grenzen des Jugendlichen den Arbeitsplatzanforderungen gegenüber. Gemeinsam im Einvernehmen wird dann entschieden.
Der Wechsel innerhalb der verschiedenen Arbeitsbereiche ist selbstverständlich möglich. Für jeden unserer behinderten Mitarbeiter wird ein individueller Förderplan erstellt, der laufend überprüft und aktualisiert wird.

Arbeitsbegleitende Angebote

Gemäß unserem Verständnis von Bildungsangeboten innerhalb der Werkstatt für Menschen mit Behinderung, sind arbeitsbegleitende Angebote zu erbringende Leistungen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Laut Gesetzestext gehört es zu den Aufgaben der Werkstatt eine „angemessene berufliche Bildung ...“ ( § 136, Abs. 1 Ziff. (1) SGB IX) anzubieten, ebenso die „Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit weiterzuentwickeln.“
und „...den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen“ zu fördern (§136 Abs 1, Ziff (2) SGB IX).

Was bedeutet „angemessene berufliche Bildung“ und was sind „geeignete Maßnahmen“ zur Persönlichkeitsentwicklung und zur beruflichen Qualifizierung behinderter Menschen?
Wir haben hierfür ein breites Spektrum an begleitenden Angeboten geschaffen.
Diese Angebote umfassen zum einen die Förderung der persönlichen, sozialen Kompetenzen, zum anderen aber auch gezielte arbeitsfeldbezogene, berufliche Qualifizierungen

Die Module arbeitsbegleitender Angebote sind für uns ein notwendiger Baustein, um den ganzheitlichen Bildungsauftrag der Werkstatt erfüllen zu können.
Dieses System bietet die Möglichkeit in Kleingruppen zielgerichtet Wissen zu vermitteln. Dabei werden
sowohl die persönlichen Bedürfnisse der Werkstattbeschäftigten, als auch der Qualifizierungsbedarf der Werkstatt berücksichtigt.